Startseite
Menü
FAQ
0
0
Sie haben keine Artikel in Ihrem Einkaufswagen.

0

×

Registrierung

Benutzerkonto Informationen

Login Daten

Einloggen

Vorname ist erforderlich!
Nachname ist erforderlich!
Vorname ist nicht gültig!
Nachname ist nicht gültig!
Die ist keine gültige E-Mail Adresse!
E-Mail adresse wird benötigt!
Diese E-Mail Adresse wurde bereits registriert!
Passwort wird benötigt!
Geben Sie ein gültiges Passwort ein!
Verwenden Sie 6 oder mehr Zeichen!
Verwenden Sie 16 oder weniger Zeichen!
Passwörter sind nicht identisch!
Ihre Zustimmung zur Nutzung und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist erforderlich!
E-Mail oder Passwort sind nicht zutreffend.

IGeL-Ärger

 

Ausgestreckte offene Hand mit vier gezeichneten weißen Fragezeichen.
Die Plattform IGeL-Ärger bestätigt und stützt die Aussagen des IGeL-Monitors, um zusätzliche Leistungen von Ärzten zu verteufeln. Die Kosten des "IGeL-Ärger" werden von der Politik bezahlt.


Ziel der Plattform IGeL-Ärger

Die Plattform IGeL-Ärger wurde von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz gegründet und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziert. Ihr Ziel ist es, die Aussagen des IGeL-Monitors zu bestätigen und zu stützen. Denn „wer sich über allzu kaufmännisches Gebaren von Ärztinnen und Ärzten beschweren will, findet dort Gehör“*. Sie bietet „ein Ventil für den Frust“*. So wird dem aufgeklärten und skeptischen Patienten, dem bis dahin eventuell die Argumentation des IGeL-Monitors nicht ausgereicht hat, gleich aus ‚verschiedenen‘ Richtungen weisgemacht, welche Leistungen laut dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) nicht notwendig sind. Die Folge: Individuelle Gesundheitsleistungen werden in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht.

IGeL-Monitor und IGeL-Ärger in der Kritik

Die Bundesärztekammer fordert auf zum kritischen Hinterfragen des IGeL-Monitors und der Berufsverband der Frauenärzte kommuniziert erhebliche Zweifel an der Methodik der Statistiken.

Natürlich ist es wichtig und richtig, den schwarzen Schafen unter den Ärzten einen Riegel vor das kaufmännische Verhalten zu schieben. Ohne Frage: Patienten sollten sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, Individuelle Gesundheitsleistungen wahrnehmen zu müssen. Sie sind tatsächlich oftmals nicht ausreichend über deren Vor- und Nachteile aufgeklärt. Jedoch ist der Nutzen einiger Leistungen durch wissenschaftliche Studien erprobt und in Leitlinien empfohlen, sodass sie eigentlich Kassenleistungen sein sollten. Viele Studien und Empfehlungen werden von dem G-BA schlichtweg nicht anerkannt. Und dabei gibt es auch Beispiele von IGeL, wie das Screening auf Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes), die als negativ bewertet wurden und später doch in die Kassenleistungen aufgenommen wurden.

Hinzu kommt, dass der IGeL-Monitor gar nicht alle Leistungen bewertet. Von Hunderten existierenden IGeL sind gerade mal 57 gelistet*. Die genauen Kriterien, nach denen sortiert wird, werden nicht kommuniziert, weshalb der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Prof. Frank Ulrich Montgomery eine „rein politisch motivierte Auswahl“ vermutet. Hinzu kommt, dass keine der Leistungen als positiv, und nur zwei als tendenziell positiv bewertet sind*. Dabei ist unklar, wer oder was genau diese Beurteilungen stützt.

*IGeL-Monitor unter https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/aerger-mit-igel-ein-neues-portal-sammelt-beschwerden.html

*IGeL-Monitor stand 30.05.2020


S-Pap bestellen

Über unsere Videosprechstunde

Anmeldung zur Videosprechstunde

 

Mehr erfahren:

  Loading...