Beamtin, 2 Kinder mit gefährlicher Schwangerschaft trotz regelmäßiger Vorsorge und HPV-Test negativ

KURZE ZUSAMMENFASSUNG

Marie, 38 Jahre, Beamtin, 2 Kinder, regelmäßige Vorsorge mit unauffälligen Befunden und negativem HPV-Test, S-Pap erkennt schwere Krebsvorstufe, Schwangerschaft mit großer Not.


S-Pap Team Dokumentation

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Marie, 38 Jahre, Beamtin, 2 Kinder, regelmäßige Vorsorge mit unauffälligen Befunden und negativem HPV-Test, letzter Befund im Januar 2013.

Weil Marie einen unauffälligen Befund und einen negatien HPV-Test hatte, glaubte sie, es sei ausreichend, alle zwei bis drei Jahre zu Vorsorge zu gehen.

Zwei Jahre nach der letzen Vorsorge, im Februar 2015 wird Marie schwanger. Bei Feststellung der Schwangerschaft im März 2015 wird zur Vorsorge ein Abstrich mit dem S-Pap abgenommen, der Befund ist Pap III D2. Um diese mittelschweren Krebsvorstufe zu überwachen, wird eine Kontrolle für Mai 2015 geplant.

Ende März hat Marie eine Fehlgeburt und wird gleich wieder schwanger.

Im Mai 2015 bei der vereinbarten Abstrichkontrolle mit S-Pap wird der Befund einer mittelschweren Krebsvorstufe (Dysplasie) bestätigt mit Pap III D2. 

Wegen der Schwangerschaft kann keine Behandlung der Dysplasie durchgeführt werden, auch nicht mit einer schonenden Laservaporisation.

Der Frauenarzt kann die Entwicklung der Krebsvorstufe nur regelmäßig überwachen und hoffen, daß Maries Immunsystem, das während einer Schwangerschaft in der Regel geschwächt ist, eine schnelle Verschlechterung verhindert.

Eine vernünftige Überwachung der Dysplasie ist aber nur möglich mit einer Abstrich-Methode, die auch sichere Befunde liefert. Die von vielen Frauenärzten angewandte übliche konventionelle Abstrich-Methode ist hier nicht hilfreich, denn von 100 Auffälligkeiten werden nur 20-35 erkannt.

Die Kontrolle mit dem besonders sicheren S-Pap im August 2015 (4. Schwangerschaftsmonat) ergab bei Marie eine deutliche und schnelle Entwicklung zu einer schweren Krebsvorstufe, Befund Pap IV a.

Um die Gefahr für die werdende Mutter einzuschätzen, musste trotz Schwangerschaft eine Gewebeentnahme vom Muttermund erfolgen, eine risikoreiche Untersuchng im 5. Schwangerschaftsmonat. Die Gewebeentnahme war ohne Komplikationen, eine mögliche Fehlgeburt konnte vermieden werden.

Die Untersuchung der Gewebeprobe durch den Pathologen bestätigte eine schwere Krebsvorstufe mit dem Befund CIN III.

Das war für Marie und ihre Familie eine besonders sorgenvolle Zeit ab dem 5. Schwangerschaftsmonat, denn eine Behandlung der Krebsvorstufe würde mit größerer Wahrscheinlichkeit zur Fehlgeburt führen. Ohne Behandlung könnte wegen des geschwächten Immunsystems jedoch Krebs entstehen, und das Baby und deren Geschwister müssten möglicherweise als Waisen aufwachsen, weil Gebärmutterhalskrebs nicht sicher heilbar ist. 

5 Jahre nach der Erst-Diagnose Gebärmutterhalskrebs leben von 100 Frauen nur noch 65 (statistische Daten Robert Koch Institut).

Die Überwachung mit dem S-Pap erfolgte in der Schwangerschaft alle 8 Wochen und zeigte keine Verschlechterung zu einem Pap IV b, die letzte Stufe vor Krebs.

Nur weil für die Kontrollen der S-Pap eingesetzt wurde mit seiner besonders hohen Zuverlässigkeit, konnte Marie den Kontrollen vertrauen.

Im Februar 2016 wurde ein gesunder Junge geboren. Im April 2016 gab es erneut eine Gewebeentnahme, welche die schwere Krebsvorstufe mit dem Befund CIN III nochmals bestätigte.

Jetzt konnte die Vorstufe nur noch mit einer Konisation behandelt werden.

Das bedeutet für die Zukunft bei Vorsorgen mögliche Probleme (Vernarbungen und Verklebungen behindern die Zellentnahme und damit die Sicherheit der Befundung) und bei Kinderwunsch eine erhöhte Gefahr für Frühgeburtlichkeit,

Jedoch war die Operation unabwendbar und erfolgreich, denn die Entfernung des auffälligen Gewebes erfolgte "im gesunden". So konnte Krebs verhindert werden.

Die Wahl des S-Pap hatte für Marie zwei Vorteile: Die Krebsvorstufen wurden zwar spät, jedoch noch rechtzeitig erkannt und konnten daher sicher überwacht werden, wobei die Gefahren von Frühgeburt und Krebsentstehung gegeneinander abgewogen werden mussten.

Eine Besonderheit bei Marie: Sie war trotz ihrer schweren Krebsvorstufe immer HPV negativ.

Marie ist ein typisches Beispiel dafür, dass die Kenntnis eines negativen HPV-Befundes (eine HPV-Infektion ist nicht nachweisbar) nicht vor Krebs schützt.

Bei Gebärmutterhalskreb findet sich nicht immer auch eine nachweisbare HPV-Infektion. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass von 100 untersuchten Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs 10 bis 27 Fälle vorliegen ohne eine nachweisbare HVP-Infektion.